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Die freie Bauherrengemeinschaft

Praktische Überlegungen aus juristischer Sicht und Vertragsmuster

In diesem Buch erläutert Dr. Friedrich Heinzmann die rechtlichen Grundlagen des gemeinsamen Bauens und legt Vertragsmuster vor, an denen sich potentielle Baugemeinschaften orientieren können. Darüber hinaus geht der Autor auch auf die praktischen und psychologischen Fragen ein, mit denen sich Baugemeinschaften auseinandersetzen müssen. Im Vordergrund steht dabei insbesondere das Verhältnis zwischen Planungssicherheit der Gemeinschaft einerseits und individueller Flexibilität andererseits.


  • Autor: Friedrich Heinzmann
  • ISBN: 978 3 8030 0794 0
  • Format: 16,5 x 23,5 cm. Paperback
  • Auflage: 5. leicht veränderte Auflage 2015

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  • In freien Bauherrengemeinschaften errichten die Teilnehmer, Familien ebenso wie Gewerbetreibende, gemeinsam ein Gebäude, ohne dafür die Dienste eines professionellen Baubetreuers in Anspruch zu nehmen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass so nicht nur eine den individuellen Ansprüchen angepasste Architektur entsteht, sondern auch eine erhebliche Kostenersparnis möglich ist. Trotz der zunehmenden Verbreitung freier Baugemeinschaften ist deren rechtliche Situation bislang wenig ausgeleuchtet worden.
    Aus dem Inhalt: Einleitung: das Problem des Zusammenfindens; Die Verträge der Baugemeinschaft; Zur Grunderwerbsteuer; Vertragsmuster; Reihenhäuser und andere Gruppenhäuser; Vorsorge gegen tiefgehende Meinungsverschiedenheiten; Meditation und Schiedsgericht.

  • Autor Friedrich Heinzmann
    ISBN 978 3 8030 0794 0
    Format 16,5 x 23,5 cm. Paperback
    Seitenanzahl 72 Seiten
    Sprachen deutsch
    Auflage 5. leicht veränderte Auflage 2015
    Erscheinungsdatum Juli 2015
  • Dr. jur. Friedrich Heinzmann war nach seiner Ausbildung zum Württembergischen Bezirksnotar, nach dem Jurastudium und nach dem juristischen Vorbereitungsdienst als Rechtsanwalt und Notarvertreter mit den Tätigkeitsschwerpunkten Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht tätig. Seit 20 Jahren ist er juristischer Mitarbeiter der Universitätsstadt Tübingen, anfangs im Bereich Stadtentwicklung, aktuell Justiziar in der Rechtsabteilung.

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