Staat baut Stadt

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Im Jahr 1920 war Berlin noch nicht einmal ein halbes Jahrhundert Deutschlands Hauptstadt. Jung, nicht überall beliebt, erst recht nicht allenthalben geschätzt. Das Groß-Berlin-Gesetz von 1920 schwieg sich zur Hauptstadtfrage aus. Dennoch gestaltete der Zentralstaat  die weitere Entwicklung der Riesenstadt entscheidend mit – ein Aspekt, der gerne übersehen wird. Das galt für die Weimarer Republik, für die NS-Zeit, für die Zeit des doppelten Berlin und auch für die Zeit nach dem Fall der Mauer. Die Beiträge zu dem Band „Staat baut Stadt“ versuchen diese Lücke zu schließen und stellen die einzelnen Stationen der wechselvollen Geschichte im Verhältnis zwischen der Stadt und dem Zentralstaat dar.

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